Testamente

Die oben genannten Unterlagen können je nach Fall variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor der Sammlung mit uns in Verbindung zu setzen.

Testamente: Zusammenfassung

Arten von Testamenten:

Es gibt drei Arten von Testamenten, die gleichwertig sind:

Eigenhändiges Testament:

  • Wird vom Erblasser handgeschrieben.
  • Trägt Datum und Unterschrift.
  • Kann beim Notar zur Aufbewahrung hinterlegt werden.

Geheimtes Testament:

  • Wird in einem verschlossenen Umschlag beim Notar hinterlegt.
  • Der Erblasser erklärt mündlich, dass er seinen letzten Willen enthält.
  • Es werden 3 Zeugen oder ein zweiter Notar und ein Zeuge benötigt.

Öffentliches Testament:

  • Der Wille wird mündlich vor einem Notar erklärt.
  • Es werden 3 Zeugen oder ein Notar und ein Zeuge benötigt.

Allgemeine Bestimmungen:

  • Etwaige Zusätze werden vom Erblasser handschriftlich verfasst und unterschrieben.
  • Das Testament kann durch ein späteres Testament oder eine Erklärung vor einem Notar widerrufen werden.
  • Zeugen können keine Begünstigten, Verwandten oder Ehegatten des Erblassers sein.
  • Die Unterschrift muss eigenhändig sein und mit Vor- und Nachnamen erfolgen.
  • Die Übergabe des geheimen Testaments erfolgt persönlich.

Veröffentlichung des Testaments:

  • Um gültig zu sein, wird das Testament vom Amtsgericht des Wohnsitzes des Erblassers veröffentlicht.

Hinweis:

  • Konsultieren Sie einen Anwalt, um Rechtsberatung zur Erstellung eines Testaments zu erhalten.
  • Dieser Text dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.