Testamente: Zusammenfassung
Arten von Testamenten:
Es gibt drei Arten von Testamenten, die gleichwertig sind:
Eigenhändiges Testament:
- Wird vom Erblasser handgeschrieben.
- Trägt Datum und Unterschrift.
- Kann beim Notar zur Aufbewahrung hinterlegt werden.
Geheimtes Testament:
- Wird in einem verschlossenen Umschlag beim Notar hinterlegt.
- Der Erblasser erklärt mündlich, dass er seinen letzten Willen enthält.
- Es werden 3 Zeugen oder ein zweiter Notar und ein Zeuge benötigt.
Öffentliches Testament:
- Der Wille wird mündlich vor einem Notar erklärt.
- Es werden 3 Zeugen oder ein Notar und ein Zeuge benötigt.
Allgemeine Bestimmungen:
- Etwaige Zusätze werden vom Erblasser handschriftlich verfasst und unterschrieben.
- Das Testament kann durch ein späteres Testament oder eine Erklärung vor einem Notar widerrufen werden.
- Zeugen können keine Begünstigten, Verwandten oder Ehegatten des Erblassers sein.
- Die Unterschrift muss eigenhändig sein und mit Vor- und Nachnamen erfolgen.
- Die Übergabe des geheimen Testaments erfolgt persönlich.
Veröffentlichung des Testaments:
- Um gültig zu sein, wird das Testament vom Amtsgericht des Wohnsitzes des Erblassers veröffentlicht.
Hinweis:
- Konsultieren Sie einen Anwalt, um Rechtsberatung zur Erstellung eines Testaments zu erhalten.
- Dieser Text dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.