Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen

Die oben genannten Unterlagen können je nach Fall variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor der Sammlung mit uns in Verbindung zu setzen.

Eheliche Scheidung (Gesetz 4509/2017): Vereinfachte Erklärung

Wer kann eine einvernehmliche Scheidung beantragen?

Männer und Frauen, die rechtmäßig heiraten können, können auch eine einvernehmliche Scheidung beantragen.

Wie wird das Verfahren eingeleitet?

Vereinbarung: Die Ehegatten unterzeichnen eine schriftliche Vereinbarung über die Scheidung und etwaige Fragen des Sorgerechts, des Umgangs und des Unterhalts von Kindern.

Die Vereinbarung kann unterzeichnet werden:

  • Direkt von den Ehegatten mit Anwesenheit ihrer Anwälte.
  • Nur von den Anwälten mit besonderer Vollmacht jedes Ehegatten.

Bestätigung: Die Vereinbarung wird vom Friedensgericht bestätigt.

Was ist, wenn Kinder vorhanden sind?

Bei Kindern regelt die Vereinbarung in jedem Fall das Sorgerecht, den Umgang und den Unterhalt.

Die Vereinbarung ist mindestens 2 Jahre lang gültig, es sei denn, die Kinder werden früher volljährig.

Wie erfolgt die notarielle Urkunde?

Erforderliche Dokumente:

  • Ehegattenvereinbarung
  • Abgelaufene 10 Tage nach der Bestätigung der Vereinbarung
  • Beglaubigte Kopien der Anwaltsvollmachten
  • Heiratsurkunde
  • Familienstandsbescheinigung
  • Anwaltsvorschuss
  • Unterschrift: Die Urkunde wird von den Ehegatten (oder ihren Anwälten) und dem Notar unterzeichnet.
  • Hinterlegung: Die Urkunde wird beim Standesamt hinterlegt.

Wann wird die Ehe geschieden?

Die Ehe wird mit dem Tag der Hinterlegung der notariellen Urkunde beim Standesamt geschieden.

Was ist mit der kirchlichen Trauung?

Wenn eine kirchliche Trauung stattgefunden hat,

  • beantragt der Anwalt beim Staatsanwalt die geistliche Auflösung der Ehe.
  • erhält die entsprechende Urkunde vom Metropoliten und hinterlegt sie beim Standesamt.

Vollstreckbarkeit der Vereinbarung für Kinder:

Die Vereinbarung für Kinder in der Urkunde stellt einen vollstreckbaren Titel für etwaige künftige Streitigkeiten dar.

Wichtig:

Die Anwesenheit eines Anwalts auf beiden Seiten ist erforderlich.

Für detaillierte Informationen und Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.