Unterlagen für Elternteil-Schenkung oder Immobilien-Schenkung
Um den Vertrag über die Elternteil-Schenkung oder Immobilien-Schenkung abzuschließen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
Von den Vertragsparteien:
- Kopien der Personalausweise mit Wohnadresse, Beruf, Steuernummer und Finanzamt des Einkommens.
Für die Immobilie:
- Eigentumsurkunden des Verkäufers.
- Nachweis der Steuerfreistellung [wird von uns ausgestellt].
- Nachweis der Versicherungsfreistellung [wird von uns ausgestellt].
- Katasterplan mit EGN und Etagenplänen (bei Wohneigentum).
- Kopie der Baugenehmigung.
- Auszug aus dem Katasterplan [wird von uns ausgestellt].
- Elektronischer Immobilienausweis.
- ENEFIA-Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Immobilie vom Elternteil/Schenkenden in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 aus Schenkungsgründen im ENEFIA angegeben wurde.
Zusätzliche Unterlagen:
- Bescheinigung der Gemeinde über eventuelle fällige Land- und Geldbeiträge (sofern eine Anwendungsbeschluss vorliegt).
- Erklärung des Eigentums (Artikel 6 Abs. 4 Gesetz 2242/94) (sofern eine Anwendungsbeschluss vorliegt).
- Genehmigung des Präfekten für Immobilien in Grenzgebieten.
- Bescheinigung des Lokalen Amtes für Landverbesserungen (TOEB/OAADIK) über die Nichtzahlung von Bewässerungsgebühren (bei landwirtschaftlichen Flächen).
Hinweis:
- Die mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Unterlagen werden von unserem Büro ausgestellt.
- Für eventuelle Rückfragen oder zusätzliche Unterlagen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie:
- Diese Übersetzung ist nur als Orientierungshilfe gedacht und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden.
- Für eine genaue rechtliche Beratung sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
- Es kann sein, dass in Ihrem spezifischen Fall weitere Unterlagen erforderlich sind.