Mehrwertsteuer

Die oben genannten Unterlagen können je nach Fall variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor der Sammlung mit uns in Verbindung zu setzen.

Immobilien-Transfer-Steuer: Zusammenfassung

Wer ist für die Immobilientransfersteuer verantwortlich?

Der Käufer der Immobilie.

Wo wird die Immobilientransfersteuererklärung eingereicht?

Beim zuständigen Finanzamt der Immobilie.

Berechnung der Steuer:

Die Steuer wird mit 3% auf den steuerbaren Wert berechnet, der als der höhere Wert aus dem objektiven Wert und dem Kaufpreis definiert wird.

Es gibt eine Steuerbefreiung für den Erwerb einer ersten Wohneinheit, mit Einschränkungen und Voraussetzungen, die im Folgenden erläutert werden.

Steuerbefreiung für die erste Wohneinheit:

Voraussetzungen:

  • Der Käufer/die Ehefrau/die minderjährigen Kinder besitzen keine andere Immobilie, die ihren Wohnbedarf deckt.
  • Die Immobilie muss bebaubar und im Bebauungsplan liegen.
  • Der Käufer muss Grieche, Auslandsgrieche, Zypriot oder EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz in Griechenland sein.
  • Der Käufer hat in der Vergangenheit keine Steuerbefreiung für eine erste Wohneinheit erhalten.
  • Der Kauf erfolgt zu 100% Eigentum.
  • Die Immobilie muss 5 Jahre lang im Eigentum des Käufers bleiben.

Ausnahmen:

  • Kauf von ½ Anteil durch jeden Ehepartner.
  • Erwerb der restlichen ½ Hälfte einer Immobilie, die der Käufer bereits besitzt.
  • Vereinigung von Nackteigentum mit Nießbrauch.

Freibetrag:

Wohnung:

  • Ledig: bis zu 200.000 € + 25.000 €/Kind.
  • Verheiratet: bis zu 250.000 € + 25.000 €/Kind.
  • Inbegriffen sind 1 Stellplatz bis zu 20 m² und 1 Abstellraum bis zu 20 m².

Grundstück:

  • Ledig: bis zu 50.000 € + 10.000 €/Kind.
  • Verheiratet: bis zu 100.000 € + 10.000 €/Kind.

Überschreiten des Freibetrags:

Für den Wertüberschuss ist Immobilientransfersteuer fällig.

Zweite Steuerbefreiung:

  • Sie wird gewährt, wenn:
    • Die vom Käufer/der Ehefrau/den minderjährigen Kindern gehaltenen Immobilien den Wohnbedarf nicht decken.
    • Die Steuer für die vorherige Steuerbefreiung einmalig entrichtet wird.

Hinweis:

Diese Zusammenfassung dient lediglich der Information und ersetzt nicht die Notwendigkeit einer spezialisierten Rechtsberatung.

Quellen: