Konkubinatsvereinbarung

Die oben genannten Unterlagen können je nach Fall variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor der Sammlung mit uns in Verbindung zu setzen.

Partnerschaftsvertrag: Was Sie wissen sollten

Ein Partnerschaftsvertrag ist eine rechtliche Form der Zusammenführung zweier Personen, unabhängig vom Geschlecht, die es ermöglicht, ihre Beziehung zu formalisieren und Rechte und Pflichten ähnlich denen der Ehe zu gewähren.

Wer kann einen Partnerschaftsvertrag schließen?

  • Volljährige Personen mit voller Geschäftsfähigkeit
  • Heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche Paare

Verfahren zur Schließung:

  • Abfassung eines Partnerschaftsvertrags durch einen Notar
  • Hinterlegung einer Kopie beim Standesamt des Wohnsitzes

Was regelt der Partnerschaftsvertrag:

  • Persönliche Beziehungen (Nachname, Kinder)
  • Vermögensverhältnisse (Unterhalt, Vermögensautonomie, Beteiligung am Vermögen)
  • Erbrecht (Erbrecht, Pflichtteilsrecht)
  • Vaterschaftsvermutung
  • Gemeinsames Familienlos

Unterschiede zur Ehe:

EhePartnerschaftsvertrag
Methode der SchließungAnzeige, kirchliche Trauung, Erklärung vor dem Standesbeamten
NachnameOptionale Hinzufügung des Nachnamens des Ehegatten
BesteuerungGemeinsame Steuererklärung
UnterhaltNach Scheidung
AuflösungGemeinsame Vereinbarung, einseitige Erklärung, Heirat

Wichtige Punkte:

  • Der Partnerschaftsvertrag hat keinen Einfluss auf das Adoptionsrecht.
  • Im Falle einer Auflösung gilt er ab Hinterlegung der entsprechenden Urkunde beim Standesamt.

Quellen:

Hinweis:

Für Rechtsberatung und detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.