Golden Visa: Vereinfachte Erklärung
Die Golden Visa in Griechenland ermöglicht Ihnen die Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Immobilieninvestition:
- Kauf einer oder mehrerer Immobilien in Griechenland mit einem Gesamtwert von 250.000€ oder mehr.
- Die Immobilie kann eine Wohnimmobilie, ein Grundstück, eine touristische Unterkunft oder eine Gewerbeimmobilie sein.
- Das Eigentum an der Immobilie muss exklusiv sein, mit vollem Eigentum, Besitz und Nutzung.
- Bei Miteigentum muss jeder Miteigentümer mindestens 250.000€ investiert haben.
Berechtigte Personen:
- Die Golden Visa richtet sich an Drittstaatsangehörige, die nicht der Europäischen Union angehören.
- Die Genehmigung wird dem Hauptinvestor, aber auch dem Ehepartner, den Eltern und Kindern unter 21 Jahren erteilt.
Dauer und Verlängerung:
- Die ursprüngliche Aufenthaltsgenehmigung gilt für 5 Jahre.
- Sie kann unbefristet verlängert werden, solange die Investition in die Immobilie gehalten wird.
Vorteile:
- Freizügigkeit in Griechenland für 180 Tage pro Jahr mit der Möglichkeit, sich im gesamten Schengen-Raum zu bewegen.
- Möglichkeit zum Erwerb der griechischen Staatsbürgerschaft nach 7 Jahren legalen Aufenthalts.
- Zugang zu einem qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Bildungssystem.
- Günstiges Steuersystem für Nicht-Residenten.
Bewerbungsverfahren:
- Der Antrag auf Golden Visa erfolgt elektronisch oder über einen bevollmächtigten Vertreter.
- Erforderliche Unterlagen sind unter anderem der Kaufvertrag für die Immobilie, eine Bankkontobescheinigung und biometrische Daten.
- Die Kosten für die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung variieren.
Tipps:
- Es wird empfohlen, sich von einem erfahrenen Anwalt oder Steuerberater beraten zu lassen, um den Prozess reibungslos abzuschließen.
- Informieren Sie sich über eventuelle Änderungen der Voraussetzungen und des rechtlichen Rahmens der Golden Visa.
Quellen:
- Ministerium für Migration und Asyl:
- Enterprise Greece:
Hinweis:
Diese Zusammenfassung dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.