Erklärung über die Wahl der Bestattungsart und des Bestattungsortes

Die oben genannten Unterlagen können je nach Fall variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor der Sammlung mit uns in Verbindung zu setzen.

Erklärung der Wahl des Bestattungstyps und des Bestattungsortes

Rechtlicher Rahmen:

Das Gesetz 4368/2016 legt Folgendes fest:

Die Beerdigung eines Verstorbenen ist ohne Vorlage der Sterbeurkunde nicht zulässig, in der der genaue Ort, das Datum und die Uhrzeit der Beerdigung anzugeben sind. Das Recht auf Wahl des Bestattungsortes steht dem Einzelnen zu. Jede natürliche Person kann mit einer ausdrücklichen und unbeschränkten Erklärung vor einem Notar die Art der Bestattung und den Ort ihrer Bestattung bestimmen. Diese Erklärung benennt die Personen (verwandt oder nicht), die den Willen des Verstorbenen ausführen werden, die diese Erklärung akzeptieren und die Verpflichtung übernehmen, sie zu erfüllen. Wenn das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wird und der Wille des Verstorbenen nicht gegen die Regeln der öffentlichen Ordnung, Hygiene oder Moral verstößt, sind die zuständigen Organe oder Bestattungsdienste verpflichtet, den Willen des Verstorbenen zu respektieren, auch wenn Angehörige widersprechen.

Zusammenfassend:

Die Wahl des Bestattungsortes und der Bestattungsart ist ein Recht des Einzelnen. Der Wunsch des Verstorbenen nach Einäscherung und Verstreuung der Asche muss ausdrücklich vor einem Notar erklärt werden. Diese Erklärung bestimmt die Personen, die den Willen des Verstorbenen ausführen werden. Bei Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens ist der Wunsch des Verstorbenen nach Einäscherung zu respektieren, ungeachtet etwaiger gegenteiliger Ansichten von Angehörigen.