- L. Iroon 57 | Komotini
- Phone: (0030) 25310 24062
- Email: paraskevaidou.notary@gmail.com
Die oben genannten Unterlagen können je nach Fall variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor der Sammlung mit uns in Verbindung zu setzen.
Welche Vermögenswerte werden besteuert?
Wer reicht die Erklärung ein?
Einreichungsfrist:
6 Monate bei Tod in Griechenland
1 Jahr bei Tod im Ausland oder wenn die Erben zum Zeitpunkt des Todes im Ausland ansässig waren
Die Frist beginnt mit:
Erforderliche Unterlagen:
Zuständiges Finanzamt:
Freibetrag für die erste Wohnung:
Gilt für Ehegatten/Kinder des Erblassers oder Ehegatten/minderjährige Kinder derselben
Voraussetzung: Sie besitzen keine andere Wohnung/kein anderes Grundstück, das ihren Wohnbedarf deckt
Freibetrag:
Ratenzahlung:
Steuerzeitraum:
Verjährung:
Steuerfreie Beträge und Steuersätze:
Siehe Tabelle mit Kategorien von Erben, Freibeträgen und Steuersätzen.
Freibetrag für Ehegatten/minderjährige Kinder: