Erbschaftsbesteuerung

Die oben genannten Unterlagen können je nach Fall variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor der Sammlung mit uns in Verbindung zu setzen.

Erbschaftsteuer: Zusammenfassung

Welche Vermögenswerte werden besteuert?

  • Jedes Vermögen in Griechenland, das Inländern oder Ausländern gehört
  • Mobiliarvermögen im Ausland, das einem Griechen gehört
  • Mobiliarvermögen im Ausland, das einem ausländischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Griechenland gehört

Wer reicht die Erklärung ein?

  • Der Erbe oder sein gesetzlicher Vertreter

Einreichungsfrist:

  • 6 Monate bei Tod in Griechenland

  • 1 Jahr bei Tod im Ausland oder wenn die Erben zum Zeitpunkt des Todes im Ausland ansässig waren

  • Die Frist beginnt mit:

    • Tod des Erblassers
    • Veröffentlichung des Testaments
    • Rechtskräftiges Urteil über die Entziehung des Erbrechts
    • Tod des zur Abgabe der Erklärung Verpflichteten
    • Ernennung von Vormündern/Testamentsvollstreckern/Verwaltern/Erben
    • Die Frist kann durch einen Beschluss des Finanzamts um bis zu 3 Monate verlängert werden

Erforderliche Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Kopie des Testaments
  • Erbschein oder Familienstandsbescheinigung
  • Bescheinigung über die Nichtveröffentlichung eines Testaments
  • Legitimationsurkunde (Vollmacht)
  • Urkunden über die Stundung der Steuerschuld
  • Nachweise über Schulden des Erbes

Zuständiges Finanzamt:

  • Finanzamt des Wohnsitzes des Erblassers
  • Finanzamt für Ausländer (wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte)
  • Finanzamt des Sterbeortes (wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte, aber in Griechenland starb)

Freibetrag für die erste Wohnung:

  • Gilt für Ehegatten/Kinder des Erblassers oder Ehegatten/minderjährige Kinder derselben

  • Voraussetzung: Sie besitzen keine andere Wohnung/kein anderes Grundstück, das ihren Wohnbedarf deckt

  • Freibetrag:

    • Wohnung: bis zu 200.000 € + Zuschläge für Kinder
    • Grundstück: bis zu 50.000 € + Zuschläge für Kinder

Ratenzahlung:

  • 12 gleiche zweimonatige Raten (≥ 500 €)
  • 24 gleiche monatliche Raten (wenn der Erbe minderjährig ist)
  • 30 Tage nach der Berichtigungssteuerfestsetzung
  • 2 gleiche monatliche Raten nach rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung

Steuerzeitraum:

  • In der Regel der Todeszeitpunkt
  • Verschiebung auf Antrag der Erben und Genehmigung durch das Finanzamt

Verjährung:

  • 10 Jahre nach Abgabe der Erklärung
  • 15 Jahre nach Nichtabgabe der Erklärung
  • 5 Jahre nach Verwaltungs-/Berichtigungssteuerfestsetzung

Steuerfreie Beträge und Steuersätze:

Siehe Tabelle mit Kategorien von Erben, Freibeträgen und Steuersätzen.

Freibetrag für Ehegatten/minderjährige Kinder:

  • Erbwert bis zu 400.000 € pro Erbe