- L. Iroon 57 | Komotini
- Phone: (0030) 25310 24062
- Email: paraskevaidou.notary@gmail.com
Die oben genannten Unterlagen können je nach Fall variieren. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich vor der Sammlung mit uns in Verbindung zu setzen.
1. Wer zahlt Steuern für eine Schenkung oder Erbschaft von Eltern?
Die Steuer ist vom Empfänger zu entrichten, d. h. vom Kind im Falle einer Schenkung von Eltern oder vom Beschenkten im Falle einer Schenkung.
2. Wo wird die Steuererklärung abgegeben?
Beim Finanzamt des Wohnsitzes des Schenkers, gemäß seiner Steuernummer (AFM).
3. Wann ist die Steuererklärung abzugeben?
Die Erklärung ist innerhalb von sechs (6) Monaten nach Übergabe des geschenkten Gutes abzugeben. Es besteht die Möglichkeit, die Frist um drei (3) Monate zu verlängern.
4. Was sind die Freibeträge und Steuersätze?
Kategorie Freibetrag Steuersatz A (Ehegatte, Kinder, Enkelkinder, Eltern) 800.000€ 10% für den Betrag, der den Freibetrag übersteigt B (Andere Abkömmlinge und Vorfahren, Geschwister, Onkel, Neffen) – Steuersatztabelle (beginnt bei 5% bis 40%) C (Andere Verwandte, Ausländer) – Steuersatztabelle (beginnt bei 10% bis 40%)
Hinweis:
Für Schenkungen/Erbschaften von Eltern, die vor dem 1.10.2021 erfolgt sind, wird der Freibetrag nicht berücksichtigt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die AADE oder an einen Steuerberater.